Stephanie Plattes

1. Allgemeine Klausel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Übersetzers haben Vorrang vor denen des Auftraggebers und vorbehaltlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Annahme und Bestätigung des Übersetzungsauftrags

Der Auftraggeber hat dem Übersetzer zu ermöglichen, den Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes zu beurteilen. Ein telefonisch angebotener und vom Übersetzer angenommener Auftrag wird vom Übersetzer unter Angabe des vereinbarten Tarifs und der abgesprochenen Lieferfrist stets unmittelbar danach schriftlich bestätigt. Der schriftlichen Bestätigung ist eine Kopie der AGB des Übersetzers beizufügen.

3. Lieferung

Die mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Lieferfrist beginnt, wenn der Übersetzer den Quelltext und die Auftragsbestätigung erhalten hat.

Falls die Lieferfrist infolge eines Ereignisses höherer Gewalt, z. B. einer Naturkatastrophe, Verkehrsstörungen, Netz- oder Serverstörungen oder anderer Leitungs- oder Datenübertragungsstörungen oder jeglicher anderer Hindernisse, die außerhalb der Verantwortung des Übersetzers liegen, nicht eingehalten werden kann, hat der Übersetzer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder um die Gewährung einer angemessenen Fristverlängerung zu bitten.

Der Übersetzer ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch Viren verursacht werden. Der Übersetzer vergewissert sich durch die Nutzung eines regelmäßig aktualisierten Antivirus-Programms der Unschädlichkeit seiner Dateien. Beim Zusenden von Dateien auf elektronischem Wege oder durch jede andere Form der Fernübertragung muss der Kunde eine letzte Überprüfung der zugesandten Dateien und Dokumente vornehmen. Falls der Kunde dieser Kontrollpflicht nicht nachkommt, lehnt der Übersetzer jegliche Schadensersatzforderungen ab.

Der Übersetzer ist nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen, die auf eine Erkrankung, einen Unfall oder eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit zurückgehen. Er verpflichtet sich jedoch, den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist darüber in Kenntnis zu setzen.

Eine mögliche Lieferverzögerung gibt kein Anrecht auf Schadensersatzansprüche. Der Übersetzer haftet weder für Übertragungsverzögerungen auf elektronischem Wege oder über andere Übertragungsformen noch für Schäden, die während der Übertragung an der zu übersetzenden Datei und/oder an der Übersetzung entstehen.
Die Übermittlung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

4. Stornierung eines Übersetzungsauftrags

Bei einseitiger Stornierung des Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber schuldet Letzterer dem Übersetzer eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung hat der bereits geleisteten Übersetzungsarbeit sowie der vorab durchgeführten Terminologierecherche zu entsprechen. Darüber hinaus kann der Übersetzer eine Konventionalstrafe in Höhe von 20% des Rechnungs- oder Honorarbetrags verlangen.

5. Preise

Nur die Preise auf der Rechnung gelten als Verkaufspreise. Diese wurden selbstverständlich im Vorfeld vom Auftraggeber genehmigt.

Falls der Auftraggeber die Art seiner Anfrage während der Ausführung des Übersetzungsauftrags abändert, behält der Übersetzer sich das Recht vor, den Preis je nach Art der auszuführenden Arbeit anzupassen. Die Preise des Übersetzers verstehen sich zzgl. MwSt.

Der anwendbare Mindestpreis kann erhöht werden bei dringenden Aufträgen, bei Aufträgen, die am Abend oder am Wochenende bearbeitet werden oder wenn der Auftrag besondere terminologische Recherchen erfordert. In diesem Fall erwähnt der Übersetzer den Aufschlag explizit im Preisangebot, das er dem Auftraggeber zusendet.

6. Zahlung

Die Rechnungen des Übersetzers sind ausschließlich bar und ohne Abzüge auf das vom Übersetzer angegebene Geschäftskonto zu zahlen. In der Praxis gilt eine Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung als Barzahlung.

Bleibt der geschuldete Betrag ohne schwerwiegenden Grund am Fälligkeitstag ganz oder teilweise unbezahlt, erhöht sich der Schuldsaldo nach erfolgloser Inverzugsetzung um 11% pro Jahr mit einem Minimum von 50,00 Euro und einem Maximum von 1.500,00 Euro – und zwar auch bei Gewährung einer zusätzlichen Zahlungsfrist.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Übersetzer das Recht vor, die Ausführung laufender Aufträge oder Verpflichtungen bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Beträge auszusetzen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.

7. Haftung

A. Haftung des Übersetzers

Der Übersetzer kann in keiner Weise für Mängel an dem vom Auftraggeber gelieferten Text haften.
Der Übersetzer übernimmt die Haftung für die Qualität der ausgeführten Übersetzung, sofern diese vollständig und unverändert verwendet wird.

B. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber erteilt dem Übersetzer vor oder während der Ausführung der Vereinbarung alle Auskünfte, die für die ordnungsgemäße Ausführung der gewünschten Leistungen benötigt werden.
Es obliegt dem Auftraggeber, das Resultat der Leistungen nach der Lieferung zu überprüfen.

Jegliche Beanstandung darf nur Fehler betreffen, die in der Übersetzung des zugesandten Textes vorliegen. Von jeglicher Beanstandung ausgeschlossen sind somit Auslegungs- und Stilunterschiede. Die Beanstandungen müssen dem Übersetzer schriftlich mitgeteilt werden, unter Angabe des festgestellten Fehlers und der gewünschten Korrektur. Die Frist für Beanstandungen beträgt 5 Werktage nach Lieferung.

Der Übersetzer muss alles daran setzen, die verlangten Korrekturen schnellstmöglich vorzunehmen.

Nach Ablauf der 5 Tage gilt die Leistung als vom Kunden angenommen und jegliche Beanstandung wird unzulässig. Die vom Übersetzer korrigierten Fehler rechtfertigen keinesfalls eine Nichtzahlung des Gesamtbetrags der Rechnung. Auch bei Fehlern, die dazu führen, dass das Dokument unbrauchbar wird, beschränkt die Haftung des Übersetzers sich auf den Betrag der entsprechenden Rechnung.

8. Eigenschaft des Auftraggebers

Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber in der Eigenschaft des Urhebers des zu übersetzenden Textes handelt und die Übersetzung ausdrücklich autorisiert.

9. Reklamationen

Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Lieferdatum der Übersetzung per eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
Wird gegen eine Rechnung nicht innerhalb von 8 Tagen Widerspruch eingelegt, so gilt sie als angenommen. Eine Reklamation führt nicht zum Aufschub der Zahlungsfrist.
Reklamationen oder Anfechtungen wegen Fehlerhaftigkeit der Übersetzung, die innerhalb der vereinbarten Frist vorgebracht werden, müssen mittels Wörterbücher, Glossaren oder von Muttersprachlern verfasstem gleichwertigem Textmaterial ausführlich begründet werden.
Die unbegründete Ablehnung einer Übersetzung befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung einer Rechnung.

10. Übersetzung und Urheberrechte

Der Übersetzer hat das Urheberrecht an dem übersetzten Text. Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Übersetzers ist es nicht gestattet, den Text in jedweder Form und Weise (auch nicht elektronisch) ganz oder teilweise zu reproduzieren.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Übersetzer Auszüge aus den von ihm angefertigten Übersetzungen ausschließlich im Rahmen der Werbung für seine Tätigkeit, insbesondere auf seiner Website und in seinem Portfolio, verwertet, wobei er ausdrücklich darauf verweist, oder auf jegliche andere Weise, die diesen Zweck erfüllt.

11. Gerichtsstand

Jede Streitigkeit unterliegt dem luxemburgischen Recht und unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Luxemburg.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem luxemburgischen Recht.

12. Berufsgeheimnis und Standesrecht

Der Übersetzer ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Dies impliziert die Geheimhaltung der Identität des Auftraggebers, des Inhalts des Quelltextes und der Übersetzung selbst.

Als Mitglied der ALTI verpflichtet sich der Übersetzer, den Berufskodex des luxemburgischen Übersetzer- und Dolmetscherverbands einzuhalten und unter allen Umständen Übersetzungen guter Qualität abzuliefern.